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Wir über uns

Auf dieser Seite wollen wir Ihnen, liebe Besucher und Interessenten, einen Einblick in unsere Vereinssatzung gewähren, um Sie so zu ermutigen, sich uns anzuschließen oder unsere Arbeit zu unterstützen - sei es durch
  • aktive Mitarbeit und Beitragszahlungen,
  • passive Mitgliedschaft und Beitragszahlungen, oder
  • Sach-, bzw. Geldspenden (gegen Spendenquittung - steuerlich absetzbar!)



Unsere Vereinssatzung  (Auszug)

§ 1 Name und Sitz
  1. Der Verein trägt den Namen „Förderverein der Grundschule Wetschen e.V.“
  2. Sitz des Vereins ist Wetschen.
  3. Das Geschäftsjahr entspricht dem Schuljahr (01.08. – 31.07. jeden Jahres).
§ 2  Zweck des Fördervereins und Gemeinnützigkeit
  1. Zweck des Vereins ist, die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Grundschule Wetschen sowie die sozialen, pädagogischen, kulturellen und existentiellen Belange der Schule ideell und materiell zu unterstützen. Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen:
    • Förderung der Zusammenarbeit mit allen an Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler sowie an Wahrung und Ausbau der Schule interessierten Personen, Vereinigungen, Unternehmen und Einrichtungen.
    • Unterstützung bildender Schulveranstaltungen und Arbeitsgemeinschaften,
    • Unterstützung von Schulfahrten und Schulpartnerschaften,
    • Unterstützung förderungsbedürftiger Schülerinnen und Schüler, 
    • Ergänzungsanschaffungen im Bereich schulischer Lehr-, Lern-, Sport- und Spielausstattungen,
    • Förderung der Ausgestaltung des Schulgebäudes und des Schulgeländes,
    • Ausschöpfung aller Förderungsmöglichkeiten, die dem Zweck des Vereins dienen.
  2. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
  3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  4. Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens.
§ 3  Mitgliedschaft
  1. Mitglied des Vereins können alle natürlichen und juristischen Personen werden.
  2. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
  3. Die Mitgliedschaft erlischt:
    • durch schriftliche Kündigung mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende des Geschäftsjahres,
    • durch Ausschluss aus dem Verein durch Beschluss des Vorstandes bei Zuwiderhandlung gegen den Zweck des Vereins nach Anhörung des betreffenden Mitgliedes. Gegen den Beschluss kann die Mitgliederversammlung angerufen werden. Sie entscheidet dann endgültig mit einfacher Mehrheit,
    • durch den Tod.
§ 4 Mitgliedsbeiträge
  1. Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Zur Festsetzung der Beiträge ist die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.
  2. Mit der Aufnahme des Mitglieds wird der Mitgliedsbeitrag für das laufende Schuljahr fällig; der nächste Jahresbeitrag wird in den ersten 3 Monaten des jeweils neuen Schuljahres fällig.
§ 5  Vereinsvermögen
  1. Die Mittel, die dem Verein zur Verfügung stehen, sind:
    • die Beiträge der Mitglieder,
    • Zuwendungen, Schenkungen und Spenden,
    • Einnahmen aus Veranstaltungen (z.B. kultureller Art) und
    • Zinserträge.
  2. Die finanziellen Mittel werden auf einem Konto geführt.
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